Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner ab 2026

Redaktion
IKK classic

Die Bundesregierung möchte mit zwei Vorhaben ältere Arbeitnehmer dazu motivieren, auch nach Erreichen des Rentenalters freiwillig im Beruf zu bleiben – und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken: Das Vorbeschäftigungsverbot soll ab 2026 unter bestimmten Bedingungen aufgehoben und mit der neuen „Aktivrente“ ein steuerfreier Hinzuverdienst von monatlich bis zu 2.000 Euro möglich werden.

Vorbeschäftigungsverbot soll wegfallen

Mit dem sog. „Rentenpaket 2025“ („Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“), welches das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen hat, soll die befristete Wiedereinstellung von Altersrentnern erleichtert werden. Aktuell ist es nicht möglich, mit einem ehemaligen Mitarbeiter ohne sachlichen Grund einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, wenn bereits früher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (sog. Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG).

Ab dem 1. Januar 2026 soll dieses Verbot für Personen, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben, entfallen. Für sachgrundlos befristete Beschäftigungen sollen dann folgende Bedingungen gelten:

  • Ein einzelner Arbeitsvertrag darf maximal zwei Jahre laufen.

  • Innerhalb dieser zwei Jahre sind maximal drei Verlängerungen zulässig.

  • Insgesamt dürfen mit demselben Arbeitgeber innerhalb von acht Jahren maximal zwölf befristete Verträge abgeschlossen werden.

Neu: „Aktivrente“

Die neue „Aktivrente“ auf Grundlage des Referentenentwurfs für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, die Beschäftigung Älterer zu erleichtern. Mit einem monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro soll ein Anreiz geschaffen werden, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterzuarbeiten. Anspruch darauf haben nur Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben – ein vorgezogener Ruhestand schließt die Nutzung aus.

Wichtig:

Beide Gesetze befinden sich noch ganz am Anfang des parlamentarischen Verfahrens.

Der Regierungsentwurf zum „Rentenpaket 2025“ kann hier heruntergeladen werden.

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Veröffentlicht am 08.10.2025

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