Neu: „Aktivrente“
Die neue „Aktivrente“ auf Grundlage des Referentenentwurfs für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, die Beschäftigung Älterer zu erleichtern. Mit einem monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro soll ein Anreiz geschaffen werden, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterzuarbeiten. Anspruch darauf haben nur Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben – ein vorgezogener Ruhestand schließt die Nutzung aus.