Mann im Jeanshemd krempelt die Ärmel hoch.

Datengestützte Gesundheits­informationen – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Als Ihre Krankenkasse versorgen wir Sie nicht nur bestmöglich, sondern unterstützen Sie auch aktiv dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auf Basis des § 25b Abs. 1 SGB V nutzen wir Ihre bereits vorliegenden Gesundheitsdaten, um Sie gezielt und rechtzeitig auf mögliche schwerwiegende Risiken hinzuweisen. Dabei handeln wir transparent, unverbindlich und immer in Ihrem Interesse.

Was heißt das konkret?

Wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken mit uns abrechnen, erhalten wir automatisch auch Informationen zu Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten. Diese Daten sind für die Abrechnung notwendig und sie können helfen, Gesundheitsrisiken früh zu erkennen.

Welche Gesundheitsrisiken können durch die Datenauswertung erkannt werden?

Die Analyse der Daten nach § 25b Abs. 1 SGB V ermöglicht:

  • Erkennen von seltenen Erkrankungen

  • Erkennen von Krebserkrankungen

  • Erkennen von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen, die durch die Arzneimitteltherapie entstehen können

  • Erkennen einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI

  • Erkennen ähnlich schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit diese Informationen aus Sicht der IKK classic überwiegend im Interesse der Versicherten ist

  • Erkennen von Bedarf für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden

Ergibt sich ein Hinweis, informieren wir Sie schriftlich und schlagen geeignete Maßnahmen zur medizinischen Abklärung vor. Natürlich entscheiden Sie selbst, ob Sie dem folgen möchten. 

Wichtige Hinweise

  • Ihre haus- oder fachärztliche Praxis bleibt Ihre zentrale medizinische Ansprechperson.

  • Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie auf Hinweise reagieren.

  • Ihre Daten sind geschützt – Auswertungen erfolgen ausschließlich unter gesetzlicher Aufsicht.

  • Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zu den genutzten Daten bereit.

Ihr gutes Recht auf Widerspruch

Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten für einzelne oder alle oben genannten Zwecke zu widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie formlos über alle bekannten Kommunikationswege einreichen – per Post, telefonisch, per E-Mail, in Ihrem IKK Servicecenter vor Ort oder direkt hier auf der Webseite.

Gut zu wissen: Ein Widerspruch hat keinerlei Einfluss auf Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Leistungsansprüche – es entstehen Ihnen dadurch weder Vor- noch Nachteile.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, muss ein möglicher Widerspruch bei der neuen Krankenkasse erneut erklärt werden.

Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie konkrete Fragen zur Verwendung Ihrer Daten bei der IKK classic haben, Informationen zu gespeicherten Daten wünschen oder von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten.

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