Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrowagen
Die Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen wurde auf 100.000 Euro angehoben. Zuvor lag der Grenzwert für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2023 bei 70.000 Euro, um für die Besteuerung des geldwerten Vorteils der Firmenwagenüberlassung eines Elektrofahrzeugs nur von 25 Prozent des Listenpreises ausgehen zu können. Die Neuregelung gilt bei einer Anschaffung des Elektrofahrzeugs nach dem 30. Juni 2025.