Selbsthilfeförderung in Bayern

Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt das Engagement von Menschen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des § 20h SGB V und richtet sich an Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.

Fördermittel transparent gemacht: Der Bericht 2025 zur Selbsthilfeförderung in Bayern zeigt, wo Unterstützung wirkt.

Zum Transparenzbericht 2025

In Bayern übernehmen die Krankenkassen und ihre Verbände ab dem Förderjahr 2026 jeweils bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb der Selbsthilfeförderung. Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:

Förderung der Selbsthilfeorganisationen

AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28
81739 München

Bettina Stichlmair
Selbsthilfeförderung
Telefon: 089 62730-2958
E-Mail: selbsthilfe@by.aok.de

Sandra Ragner
Selbsthilfeförderung
Telefon: 0941 79606-956
E-Mail: selbsthilfe@by.aok.de

Zu den Selbsthilfegruppen

Förderung der Selbsthilfekontaktstellen

BKK Landesverband Bayern
Züricher Straße 25
81476 München

Dr. Renate Lange
Telefon: 089 74579-153
E-Mail: lange@bkk-lv-bayern.de

Zur Selbsthilfeförderung

Koordination der Förderung auf örtlicher Ebene und Zahlungsverkehr

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern
Arnulfstraße 201a
80634 München

Dr. Linda Föttinger
Telefon: 089 552551-61
E-Mail: linda.foettinger@vdek.com

Marie-Therese Biokou
Telefon: 089 552551-54
E-Mail: marie-therese.biokou@vdek.com

Zur Selbsthilfeförderung

Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Selbsthilfeförderung

(inkl. Pflege der ab 2026 gemeinsamen Internetseite der GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern)

IKK classic
Böheimstraße 8
86153 Augsburg

Christian Braunmüller
Telefon: 0821 3158-234368
E-Mail: christian.braunmueller@ikk-classic.de

 

Krankenkassenindividuelle Projektförderung der IKK classic

Die für die krankenkassenindividuelle Projektförderung vorgesehenen Mittel der IKK classic (30 Prozent der insgesamt nach § 20h SGB V aufzubringenden Fördermittel) werden in Bayern komplett der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung gestellt. Daher können im weiteren Jahresverlauf keine zusätzlichen krankenkassenindividuellen Fördermittel für Projekte von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen oder Selbsthilfekontaktstellen direkt bei der IKK classic beantragt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an eine der obengenannten Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände in Bayern.