Reform des Risikostrukturausgleichs

In drei Schritten zu einem neuen Finanzausgleichsverfahren für Krankenkassen vom 16. Oktober 2025


Obwohl die Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend gesetzlich geregelt und für alle Versicherten grundsätzlich gleich sind, stehen die Krankenkassen im Wettbewerb - insbesondere über Service, Satzungsleistungen und Zusatzbeitragssatz. Um Ausgabenunterschiede, die aus den unterschiedlichen Versichertenstrukturen resultieren, zu verringern, wurde 2009 der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) eingeführt. Seitdem ist er mehrfach – zuletzt 2020 – reformiert worden. Doch das Finanzausgleichsverfahren bleibt trotz der Reformen fehleranfällig und führt weiterhin zu einer systematischen Benachteiligung von Krankenkassen, die überdurchschnittlich viele kranke Versicherte betreuen.

Die IKK classic setzt sich für eine gerechtere Verteilung der Finanzmittel ein und wirbt für ein dreistufiges Reformkonzept. In ihrem Positionspapier beschreibt und kritisiert sie das bestehende Verfahren und dessen Folgen und schlägt konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA vor.

Ansprechpartner

Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin
Dr. Christian Korbanka
Dr. Christian Korbanka
Leiter Politik

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